Aktuelles

Volksabstimmung vom 10. Mai 2020


Die für Montag, 27. April 2020, ange­sagte Bürger­versammlung kann auf­grund der bundes­rätli­chen Wei­sungen rund um die Corona-Pande­mie nicht durchge­führt werden. Der Bürger­rat hat aufgrund der aktuel­len Situa­tion ge­stützt auf Art. 52 Gemeinde­gesetz be­schlos­sen, die Bürger­ver­sam­mlung ohne Ver­schiebung auf einen späte­ren Termin abzu­sagen und das unaufschieb­bare Ge­schäft der Ge­neh­mi­gung der Jahres­rechnung mittels einer schriflichen Volks­abstimmung am 10. Mai 2020 durchzu­führen.  

Mit dem Geschäftsbericht und dem Finanz­bericht für das Jahr 2019 er­halten die Stimm­berechtigten in diesen Tagen die für die Ab­stimmung nötigen Informationen pro Haushalt zuge­stellt. Mit separa­tem Ver­sand er­halten sie auch das Gutachten mit Bericht und Antrag der Geschäfts­prüfungs­kommission sowie den Stimm­zettel und den Stimm­rechts­ausweis.

Die Stimmabgabe kann nur brieflich erfolgen. Gemäss Ver­ordnung der Regierung des Kantons St.Gallen über Mass­nahmen im Zusammen­hang mit der Be­kämpfung des Coronavirus vom März 2020 ist die per­sönliche Stimm­abgabe an der Urne für alle Wahlen und Ab­stimmungen bis zum 28. Juni 2020 nicht möglich.

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