Aktuelles
Volksabstimmung vom 10. Mai 2020

Die für Montag, 27. April 2020, angesagte Bürgerversammlung kann aufgrund der bundesrätlichen Weisungen rund um die Corona-Pandemie nicht durchgeführt werden. Der Bürgerrat hat aufgrund der aktuellen Situation gestützt auf Art. 52 Gemeindegesetz beschlossen, die Bürgerversammlung ohne Verschiebung auf einen späteren Termin abzusagen und das unaufschiebbare Geschäft der Genehmigung der Jahresrechnung mittels einer schriflichen Volksabstimmung am 10. Mai 2020 durchzuführen.
Mit dem Geschäftsbericht und dem Finanzbericht für das Jahr 2019 erhalten die Stimmberechtigten in diesen Tagen die für die Abstimmung nötigen Informationen pro Haushalt zugestellt. Mit separatem Versand erhalten sie auch das Gutachten mit Bericht und Antrag der Geschäftsprüfungskommission sowie den Stimmzettel und den Stimmrechtsausweis.
Die Stimmabgabe kann nur brieflich erfolgen. Gemäss Verordnung der Regierung des Kantons St.Gallen über Massnahmen im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Coronavirus vom März 2020 ist die persönliche Stimmabgabe an der Urne für alle Wahlen und Abstimmungen bis zum 28. Juni 2020 nicht möglich.