Bürgerschaft

Bürgerschaft

Am 1. Januar 2023 lebten in der Stadt St.Gallen 10‘368 Bürgerinnen und Bürger der Ortsbürgergemeinde St.Gallen. Damit besitzt jede achte Einwohnerin/jeder achter Einwohner der Stadt das Ortsbürgerrecht.

Einbürgerungen

Jede Schweizerin, jeder Schweizer gehört drei Gemeinwesen an und hat drei Bürgerrechte. Wenn der Erwerb von Schweizer-, Kantons- und Gemeindebürgerrecht auch unterschiedlichen Vorschriften unterliegt, handelt es sich doch nur um Teile eines Ganzen, da sie einander gegenseitig bedingen.

Einbürgerung von schweizerischen Staatsangehörigen

Falls Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen und seit mindestens fünf Jahren in der Stadt St.Gallen wohnen, können Sie das Bürgerrecht der Ortsbürgergemeinde in einem vereinfachten Verfahren erlangen. Sind sie bereits Bürger einer Gemeinde im Kanton St.Gallen, finden keinerlei Abklärungen auf kantonaler oder Bundesebene statt und der Einbürgerungsrat der Stadt St.Gallen entscheidet abschliessend. Besitzen Sie ein ausserkantonales Bürgerrecht, wird die Einbürgerung mit dem Beschluss der Regierung des Kantons St.Gallen über die Gewährung des Kantonsbürgerrechts rechtsgültig.

Bei Interesse an einer Einbürgerung in die Ortsbürgergemeinde St.Gallen können Sie hier das Gesuchsformular herunterladen. Dieses reichen Sie bitte bei den Bevölkerungsdiensten der Stadt St.Gallen ein (Adresse siehe unten).

Für das Einbürgerungsverfahren wird eine Gebühr erhoben. Weitere Informationen zum Verfahren und zur Gebührenpflicht erhalten Sie auf der Website der Stadt St.Gallen oder direkt bei den Bevölkerungsdiensten im Rathaus.

Wir freuen uns auf Ihr Gesuch und bedanken uns für Ihr Interesse an der Ortsbürgergemeinde St.Gallen.

Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen

Wer sich um das Gemeinde- und Ortsbürgerrecht bewirbt, muss die Einbürgerungsvoraussetzungen des Bundesgesetzes vom 29. September 1952 über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts (Bürgerrechtsgesetz; SR 141.0) erfüllen. Ebenso müssen die Wohnsitz- und Eignungsvoraussetzungen des Kantons St.Gallen erfüllt sein (Gesetz über das St.Galler Bürgerrecht, sGS 121.1; Verordnung über das St.Galler Bürgerrecht, sGS 121.11).

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website der Stadt St.Gallen. Über Voraussetzungen und Verfahren der Einbürgerung gibt Ihnen die zentrale Einbürgerungsstelle der Bevölkerungsdienste im Rathaus gerne Auskunft.

Kontakt

Bevölkerungsdienste
Administration Einbürgerungen
Rathaus
Poststrasse 28
9001 St.Gallen
Telefon 071 224 63 96
einbuergerungen@stadt.sg.ch
www.stadt.sg.ch